baugenehmigung fuer reitplatze
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Baugenehmigungen für Reitplätze

Die meisten Privatpferdehalter entscheiden sich für den Bau eines Reitplatzes, weil der Reithallenbau mit enormen Kosten und aufwendigen Genehmigungsverfahren verbunden ist. Obwohl der Aufwand und die Kosten für einen Reitplatzbau geringer sind als für eine Reithalle, müssen nichts desto trotz auch hier verschiedene Vorschriften für Baugenehmigungen für Reitplätze eingehalten werden.

Im Außenbereich für Pferde bauen

Grundsätzlich ist der Bau eines Reitplatzes genehmigungspflichtig und nicht jede Pferdehaltung rechtfertigt ein Bauvorhaben im Außenbereich. Die Grenzen der Bebauung sind im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt und müssen eingehalten werden. Zudem müssen weitere Kriterien wie beispielsweise die Wirtschaftlichkeit des Betriebes erfüllt sein. Mittlerweile gibt es für Baubehörden einen einheitlichen Leitfaden, den „Außenbereichserlass“, der in der Genehmigungspraxis Vereinheitlichung schaffen soll. An diesem Leitfaden kann man sich auch als Antragssteller gut „langhangeln“, um herauszufinden welche Eigenschaften für einen genehmigungsfähigen Antrag erfüllt sein müssen. Wichtig ist, dass man sich mit der Baubehörde des eigenen Bundeslandes in Verbindung setzt, weil die Genehmigungspflichten und Voraussetzungen je nach Bundesland abweichen können. Baugenehmigungen Für Reitplätze sind also heute durchaus ein großes Thema.

Üblicherweise ist eine Baugenehmigung immer dann unerlässlich, wenn über ein bestimmtes Maß Erdbewegungen getätigt werden – also der Mutterboden und/oder Untergrund abgetragen werden und ein neues Fundament (Tragschicht und Trennschicht) errichtet wird. Für einen lediglich „Obenaufbau“ kann es Ausnahmen geben. Fährt man auf der gewerblichen Schiene, ist es in der Regel einfacher eine Baugenehmigung für den Reitplatz zu erhalten, weil man als Pensionspferdebetrieb ab 20 Pferden wirtschaftlich auf einen Trainingsplatz angewiesen ist und sich dieser auch langfristig auszahlt.

Selbst wenn ein Reitplatz genehmigungsfrei gebaut werden darf, sollte man sich trotzdem mit dem Bauamt oder sogar der Baubehörde in Verbindung setzen, um Rücksprache zu halten, ob die Baumaßnahme nicht noch in andere Bereiche wie Natur- oder Gewässerschutz fällt.

Bei einem Reitplatzbau ohne eingeholte Genehmigung und/oder Rücksprache mit dem Bauamt besteht die Gefahr, dass der Platz wieder abgerissen werden und der Ursprungszustand wieder hergestellt werden muss. Denn durch beispielsweise Google Maps ist heutzutage leicht zu sehen, ob an den Hofgegebenheiten etwas verändert wurde.

Exkurs: Außenbereichserlass in Bezug auf Reitplätze

In dem Außenbereichserlass ist nachzulesen, dass eine Fläche im Hufschlagmaß von 20 m x 40 m für eine artgerechte Bewegung von Pferden grundsätzlich ausreichend ist und 10 Pferde gleichzeitig darauf bewegt werden können. Aufgrund der Tatsache, dass die Bewegung der Pferde auch nacheinander abgewickelt werden kann, ist eine Fläche von 800 m² für bis zu 40 eingestallten Pferden ausreichend. Es kann nach dem Außenbereichserlass nur eine größere Fläche genehmigt werden, wenn der Bauherr auch den Bedarf nachweisen kann. Gerade wenn die landwirtschaftliche Pferdehaltung nur einen geringen Umfang besitzt, muss nachgewiesen werden, dass die Investition in einem betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Verhältnis zu den aus der landwirtschaftlichen Pferdehaltung erzielbaren Einnahmen steht.
Weitere und detaillierte Infos finden Sie [hier].

Wasserrechtliche Problematik bei Ausläufen und Reitplätzen

Um wasserrechtlichen Problematiken beim Bau des Reitplatzes aus dem Weg zu gehen, wird gefordert, dass man Planungsdaten über die Wasserversorgung zur Verfügung stehen hat. Diese sind wichtig, um situationsbezogene Empfehlungen zur Ausführung von Ausläufen und Reitplätzen geben zu können auch Empfehlungen darüber wie das Wasser abgeleitet oder erforderlichenfalls sogar auch zur Nachbehandlung aussprechen zu können. [Hier] finden Sie nähere Infos dazu.
Gerade bei Verwendung von RC (Recycling)-Material muss sich eine Genehmigung von der Wasserbehörde (UWB) eingeholt werden.

Bei weiteren Fragen zum Thema Reitplatzbau und der Baugenehmigung für einen Reitplatz, stehen wir Ihnen gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich einfach unverbindlich per Telefon oder E-Mail bei uns und wir beraten Sie gerne!