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WBO und LPO

Die Begriffe WBO und LPO liest man mittlerweile in jeder Ausschreibung eines Turniers. Doch was bedeuten diese Abkürzungen eigentlich? Gerade Turniereinsteiger benötigen eine gewisse Zeit um einen Durchblick durch den Abkürzungs-Dschungel des Turniersports zu erhalten.

WBO

WBO steht für die Wettbewerbsordnung. Sie wird auch häufig als „bunt, vielfältig und unkompliziert“ betitelt. Die Wettbewerbsordnung enthält Grundregeln, Ideen für Wettbewerbe, wichtige Tipps für Veranstalter und Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Mustervordrucken und Formblättern. Veranstaltern, die Prüfungen nach WBO ausschreiben, sind keine Grenzen gesetzt, die Hauptsache ist, dass Sicherheit von Pferd und Reiter sowie der Tierschutz zu jeder Zeit beachtet wird. Unter der WBO laufen Prüfungen wie Dressur-, Spring-, Gelände- oder Reiterwettbewerbe, aber auch Prüfungen, die die Gelassenheit des Pferdes abfragen oder auch Jump and Dog Prüfungen sind möglich. Letzteres ist eine Prüfung in welcher der Reiter mit seinem Pferd den Parcours durchreitet und eine andere Person den Parcours mit einem Hund durchlaufen muss.

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Die Wettbewerbsordnung für den Breitensport

 

In jeder Ausschreibung eines Turniers ist angegeben, ob es sich um eine WBO oder eine LPO Prüfung handelt. Im Gegensatz zu einer LPO Prüfung muss ein Reiter für eine WBO Prüfung keine aktuelle Turnierlizenz bei der FN beantragen. Ebenso muss das Pferd oder Pony, mit dem der Reiter starten möchte, nicht als Turnierpferd eingetragen sein. Oftmals ist auch keine Mitgliedschaft im Reitverein notwendig, wobei der Veranstalter dann oft einen Nachweis über eine private Unfallversicherung haben möchte. Eine Anmeldung zu einer WBO Prüfung ist ebenfalls nicht über das Nennung Online Portal der FN nötig, sondern kann über ein bestimmtes Formular, welches im Internet oder in Turnierzeitschriften zu finden ist, schriftlich erfolgen.

Geldpreise gibt es bei WBO Prüfungen generell nicht. Ebenso reicht zum größten Teil ein Prüfer des Breitensports als Richter aus.

LPO

LPO steht für die Leistungs-Prüfungs-Ordnung. Sie gilt als das Handbuch für den Leistungssport auf nationalen Turnieren und ist verbindlich für alle Veranstalter und Teilnehmer. Die LPO beinhaltet zum Beispiel Regelungen für die Prüfungs- und Vorbereitungsplätze, für die Meldestelle, die Ausrüstung von Teilnehmern und deren Pferden oder den Sanitätsdienst.

Alle fünf Jahre wird die LPO in Zusammenarbeit mit der FN überarbeitet, um auf dem aktuellsten Stand zu sein.

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Die Leistungsprüfungsordnung für den deutschen Turniersport

 

Anders als bei WBO Prüfungen wird bei LPO Prüfungen ein Reitausweis benötigt. Das heißt, dass man als Voraussetzung für die Erstaustellung des Reitausweises das Reitabzeichen 5 besitzen muss. Damit bekommt man die Leistungsklasse 6 und darf in E- und A- Dressuren, sowie Gelände- und Springprüfungen dieser Klassen starten. In der jeweiligen Ausschreibung ist genau definiert, welche Leistungsklasse man benötigt, um in der jeweiligen Prüfung starten zu dürfen. Für höhere Prüfungen muss ein weiteres Reitabzeichen gemacht werden, um eine Leistungsklasse aufzusteigen. Die Leistungsklassen starten bei sechs und gehen bis eins. Die Leistungsklasse sechs und fünf können nur mit einem Reitabzeichen erreicht werden. Alle weiteren Leistungsklassen können durch Erfolge „freigeschaltet“ werden.

Die benötigte Jahresturnierlizenz muss jährlich verlängert werden, um weiterhin auf Turnieren in LPO Prüfungen starten zu dürfen. Abweichend von einer Jahresturnierlizenz ist auch eine Schnupperlizenz möglich, bei der jedoch nur eine Teilnahme in Prüfungen der Klasse E möglich ist. Bei der Schnupperlizenz ist kein Reitabzeichen nötig und sie kann kostenlos für maximal zwei aufeinander folgende Jahre beantragt und somit ausgestellt werden.

Eine weitere Voraussetzung für eine Teilnahme an einer LPO ist die Mitgliedschaft in einem Reitverein. Außerdem muss das Pferd, mit dem man starten möchte, bei der FN als Turnierpferd eingetragen sein. Diese Jahresturnierlizenz des Pferdes muss, wie beim Reiter, ebenfalls jährlich verlängert werden.

Fazit

WBO und LPO haben im Grunde den gleichen Hintergrund: Einen fairen und geregelten  Turniersport für Pferd und Reiter. Ob man sich letztendlich für eine WBO oder LPO Prüfung entscheidet, liegt im eigenen Interesse. Wer zwischendurch Lust auf Geschicklichkeits- und Gelassenheitsprüfungen hat, ist im WBO Turniersport genau richtig. Bei LPO Prüfungen geht es hauptsächlich um den sportlichen Vergleich zwischen Pferd-Reiter Paaren. Die Hauptsache beider Prüfungsordnungen ist aber vor allem der Spaß am Turniersport.  Die Sicherheit von Pferd und Reiter, sowie der Tierschutz sind ebenso zwei Punkte, die in beiden Prüfungsordnungen eine hohe Relevanz haben.